Verständnisfrage: die Gründung einer Firma in England mit Sitz in Dänemark zur Vermeidung strengerer dänischer Gründungsvoraussetzungen im „Fall Centros“ wäre entweder nach dänischem Recht nicht möglich, weil das dänische Recht dies nicht vorsähe. Oder, es richtete sich nach englischem Recht. Danach sollte doch allerdings entsprechend der Entscheidung „Daily Mail“ eine Gründung mit Verwaltungssitz im Ausland nicht möglich sein?
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